Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird über die Revision im Fall Fall Siegfried Mauser verhandelt. Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München hatte eine andere Musikerin sexuell genötigt. Dafür war er vom Landgericht München bereits zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob es zu beanstandende Verfahrensfehler gegeben hat. Das Ergebnis ist völlig offen, doch laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ist die Bundesanwaltschaft der Meinung, Mauser hätte nicht nur wegen sexueller Nötigung, sondern auch wegen Vergewaltigung verurteilt werden müssen. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, droht ihm möglicherweise eine noch höhere Gefängnisstrafe. Das Urteil soll in ein paar Wochen verkündet werden.
Der Fall Mauser hat für viel Aufsehen gesorgt und die Musik-Szene durcheinandergewirbelt. Seit eineinhalb jahren berichten wir auf diesem Blog nun schon über die Ereignisse. Eine Übersicht über unsere bisherigen Beiträge zu dem Thema findet ihr hier.